Hitze im Auto – Lebensgefährlich für Kinder

Es ist Sommer und die Temperaturen steigen wieder. Sommer, endlich! Die steigenden Temperaturen bergen aber auch Gefahren, gerade für kleine Kinder.

Eigentlich nicht nur bei diesen Temperaturen, sondern immer gilt: lasse Dein Kind niemals, NIEMALS, wirklich NIEMALS, nicht mal für „nur“ eine Minute, alleine im Auto. Es droht Lebensgefahr und kann innerhalb weniger Minuten zum Hitzetod führen!

Egal, ob man nur schnell an der Kasse der Tankstelle bezahlen will, oder nur mal eine Rauchen geht, Brötchen holen will oder jemanden gesehen hat, mit dem man kurz was bequatschen will. Wirklich NIEMALS.

Die liliput-lounge hat in ihrem Artikel „Hitze im Auto – lebensgefährlich für Kinder“ eine Tabelle dazu veröffentlicht in der nochmal deutlich wird, wie schnell ein Auto sich lebensgefährlich aufheizt. Dies ist natürlich als Warnung zu verstehen und nicht als Maßstab.


Hitzentwicklung im geschlossenen PKW nach A. Grndstein, University of Georgia 2010, Infografik: CC BY 3.0 DE zur freien Verwendung mit Quellenangabe: liliput-lounge.de

Was tun, wenn man ein Kind im geschlossenen Auto sieht

Wenn Du in die Situation kommen solltest, dass Du bspw. auf einem Parkplatz ein Kind in einem geschlossenen Auto siehst, werde bitte unbedingt aktiv! Es geht um Leben oder Tod!

Und auch dann, wenn das Fenster einen schmalen Spalt geöffnet ist, droht eine Überhitzung. Ein Spalt reicht nicht aus, um das gefährliche Aufheizen des Innenraumes zu verhindern.

Vergewissere Dich, ob es dem Kind (noch) gut geht. Wenn das Kind nicht mehr reagieren sollte oder Lebensgefahr zu befürchten ist, darfst Du im Rahmen der Nothilfe die Scheibe einschlagen! Bitte ggf. auch Passenten um Hilfe. Und in jedem Fall ist (nach der Nothilfe) die Polizei unter der Notrufnummer 110 zu verständigen.

Sollte das Kind nicht in Lebensgefahr sein, aber Fenster und Türen nicht öffnen können, benachrichtige bitte trotzdem die Polizei unter 110 oder den Feuerwehrnotruf unter 112.

Nebenbei bemerkt: Jeder ist in einer solchen Situation zur Hilfe verpflichtet. Hilfst Du nicht, obwohl Deine Hilfe offensichtlich notwendig war um schlimmeres abzuwenden, machst Du dich strafbar wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB).

Schau bitte nicht weg oder denk Dir, die Mutter/der Vater kommen schon gleich wieder.  Handle, um das Leben und die Gesundheit des Kindes zu retten.

Bildquelle: Sean Dreilinger, Flickr. Lizensiert unter CC BY-NC-SA 2.0